Der folgende Leitfaden beschreibt die einzelnen Schritte bis zur Aufnahme neuer Mitgliedseinrichtungen in unsere Vereinigung. Er dient zur Orientierung für die erste Zeit der Zusammenarbeit. Dabei wird angestrebt, dass die Aufnahme im 2. Jahr nach der Erstberatung erfolgt.
Leitfaden zur Aufnahme neuer Mitgliedseinrichtungen in die Vereinigung der Waldorfkindergärten Berlin / Brandenburg e.V.
Anfrage einer interessierten Einrichtung
Erstberatung (kostenlos) durch die Fachberatung
- Pädagogische Fragen
- Fragen zu Raumkonzepten
- Verweis an DAKs und DPW zu sonstigen Gründungs- und Trägerrelevanten Fragen
- Information und Angebot, einen Patenkindergarten zu suchen
- Rahmenbedingungen, wie Beitragsordnung, Mitgliedschaft Dt. Vereinigung, Namensrecht…
- Aufgaben, Vorteile, Rechte, Pflichten durch eine Zusammenarbeit / Mitgliedschaft
Nach erfolgter Gründung/ Erstberatung, Willensbekundung zur Zusammenarbeit durch die Einrichtung und Empfehlung eines Patenkindergartens durch die Fachberatung
Vorstellung in der RG/ KKK und AG
- Anschließender Austausch der Anwesenden mit erstem Stimmungsbild
Zusammenarbeit in RK / KKK, AG und mit der Fachberatung, sowie dem Patenkindergarten
Schriftlicher Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft an die Geschäftsstelle, einhergehend mit
- Hospitation der Fachberatung
- Kollegiumsgespräch
- Einreichen der notwendigen Unterlagen (wenn möglich als PDF)
- Satzung
- Freistellungsbescheid
- Vereinsregisterauszug
- Konzeption
- Schutzkonzept
- Jahresabschluss
Empfehlung zur Aufnahme durch die Fachberatung in der RK / KKK und AG mit anschliessendem 2. Stimmungsbild
Beschluss ordentliche Mitgliedschaft in der MV
Nach erfolgreicher Zusammenarbeit und erneutem Kontakt zur Fachberatung schriftl. Antrag auf Mitgliedschaft in der Dt. Vereinigung und Weiterleitung der erforderlichen Unterlagen durch die Geschäftsstelle
- Antrag, Satzung, Freistellungsbescheid, Beschlussprotokoll MV